Allgemeine

Geschäfts-

bedingungen

Sehr geehrter Kunde

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden zusammen mit dem vereinbarten Reiseprogramm sowie den allgemeinen Informationen, Ihren Reisevertrag mit Terra Tours Kenya. Die Besonderheiten von Erlebnis- und Abenteuerreisen in Ostafrika werden berücksichtigt.

1. Abschluss der Reisesafarivertrages

Mit der Anmeldung bietet der Kunde Terra Tours als Safariveranstalter den Abschluß eines Reisesafarivertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Terra Tours als Safariveranstalter zustande. Terra Tours händigt dem Kunden nach Erhalt der Anzahlung eine Buchungsbestätigung aus.

2. Zahlung

Mit Vertragsabschluss und nach erstellen der Rechnung wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Safaripreises fällig. Die Anzahlung wird auf den Safaripreis angerechnet. Der restliche Safaripreis ist vier Wochen vor Reiseantritt fällig. Bei kurzfristigen Buchungen (ab vier Wochen vor Safaribeginn) wird der gesamte Safaripreis fällig.

3. Leistungen

Der Umfang aller Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung von Terra Tours zuzüglich der hierauf bezugnehmenden Safaribestätigung unter Berücksichtigung der Ausschreibung im jeweils gültigen Prospekt. Nebenabreden bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen Bestätigung durch Terra Tours.

4. Leistungs- und Preisänderung

Abweichungen einzelner Safarileistungen von dem vereinbarten Inhalt des Safarivertrages, die nach Vetragsabschluss notwendig werden und die nicht von Terra Tours wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Safari nicht beeinträchtigen. Dies gilt insbesondere, wenn behördliche Maßnahmen oder Witterungsbedingungen in den bereisten Ländern Änderungen des Safariablaufes erzwingen. Im Falle nach Vetragsabschluß erfolgter Preiserhöhungen von Leistungsträgern, ist Terra Tours berechtigt, diese Erhöhungen an den Reisenden weiterzuberechnen. Derartige Preiserhöhungen hat der Veranstalter dem Safariteilnehmer unverzüglich mitzuteilen. Dieser kann bei einer mehr als zehnprozentiger Erhöhung binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe durch schriftliche Erklärung vom Reisevertrag zurücktreten.

5. Rücktritt durch Kunden/Umbuchungen/Nichterscheinen/vorzeitiger Reiseabbruch

Der Reisende kann jederzeit von der Safari zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei Terra Tours. Eine Umbuchung gilt als Rücktritt mit erfolgter Neuanmeldung. Bei Rücktritt vom Safarivertrag sind folgende pauschalierte Rücktrittsgebühren zu entrichten:

> bis zu 45 Tage vor Safaribeginn 10% des Safaripreises

> ab dem 44. Tag bis 20. Tag vor Safaribeginn 25% des Safaripreises

> ab dem 19. Tag bis 5. Tag vor Safaribeginn 50% des Safaripreises

> ab dem 4. Tag vor Safaribeginn 90% des Safaripreises

> nichterscheinen des Reisenden zu Safariantritt gilt als Reiserücktritt am Abreisetag

Wenn der zurücktretende Reisende eine Ersatzperson stellt, werden keine Rücktrittsgebühren erhoben. Bricht der Reisende die Safari vorzeitig ab, so erfolgt keine Rückerstattung des Gegenwertes der nicht in Anspruch genommenen Leistungen.  Der Reisende ist in diesem Falle für seine Weiter- oder Rückreise selbst verantwortlich.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Safarileistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so bemüht sich Terra Tours bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn der Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7. Rücktritt durch Terra Tours

Terra Tours kann bis drei Wochen vor Safariantritt bei nicht erreichen einer in der Safariausschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl vom Safarivertrag zurücktreten. In diesem Fall wird der eingezahlte Betrag abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10% erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhlichen Umständen

Wird die Safari infolge einer bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer, höherer Gewalt (z.B. Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen, Epidemien, etc.) erheblich erschwert,  gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Reisende als auch Terra Tours den Safarivertrag kündigen. Terra Tours zahlt dann den gezahlten Betrag unverzüglich zurück, kann jedoch für die tatsächlich erbrachten und zur Beendigung der Safari noch zu erbringenden Leistungen eine Entschädigung einfordern. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Safari ist Terra Tours verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere die Reisenden, falls das vertraglich vereinbart ist, zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen die Parteien anteilig. Die übrigen Mehrkosten trägt der Reisende.

9. Haftung

Terra Tours haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Safarivorbereitung und  -abwicklung, die Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Safarileistung entsprechend der jeweiligen Landes- und Ortsüblichkeit. Terra Tours haftet nicht für die Risiken unterschiedlichster Art, die Infolge eines besonderen Charakters einer Erlebnis- und Abenteuersafari auftreten können. Dieses Risiko trägt der Reisende selbst. Eine Haftung ist ausgeschloßen für Unfälle, wie sie auftreten können in der Luftfahrt, bei der Benutzung von ortsüblichen Land- und Wasserverkehrsmitteln aller Art, sowie eigenen Geländefahrzeugen. Dies gilt ebenso für Unternehmungen aller Art, wie Wanderungen, Bergbesteigungen und anderer Betätigungen, sowie für Angriffe durch Menschen bzw. von Tieren aller Art. Desweiteren haftet Terra Tours nicht für Nachteile die sich aus defekten Fahrzeugen und daraus resultierenden Routen ergeben können, sowie für Terminänderungen, willkürliche Maßnahmen lokaler Behörden, Treibstoff- und Versorgungsprobleme sowie  sonstige Umstände höherer Gewalt, die nicht von Terra Tours zu vertreten sind. Treten Leistungstörungen im Zusammenhang mit Fremdleistungen auf, die lediglich vermittelt werden(z.B. Besichtigungen, Ausflüge) und in den Safaribeschreibungen als solche gekennzeichnet sind, so erfolgt keine Haftung durch Terra Tours. Wird eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt Terra Tours insoweit eine Fremdleistung. Terra Tours haftet daher nicht für die Erfüllung der Beförderungsleistung selbst, d.h. für Verspätungen, Unfälle, Ausfälle und deren Folgen, wie z.B. mögliche Mehrkosten gehen zu Lasten des Reisenden. Für die Beschädigung oder Verlust persönlicher Ausrüstung (z.B. Foto- oder Filmausrüstung) durch Diebstahl oder extremer Belastungen wie Sand, Staub, hohe Luftfeuchtigkeit, lange Fahrten bei schwierigen Streckenverhältnissen, etc. kann Terra Tours nicht haftbar gemacht werden.

10. Leistungsstörungen, Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet, bei evtl. Leistungsstörungen alles Ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden möglichst gering zu halten. Insbesondere ist der Reisende verplichtet seine Beanstandungen unverzüglich Terra Tours mitzuteilen. Terra Tours wird, wenn dies möglich ist, für Abhilfe sorgen oder Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz anerkennen. Kommt der Reisende diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen Ihm Ansprüche auf Minderung nicht zu. Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäße Erbringung von Safarileistungen müssen innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Safari, schriftlich an Terra Tours mitgeteilt werden. Sämtliche Ansprüche aus dem Safarireisevertrag verjähren nach sechs Monaten nach dem vertraglich vereinbarten Safariende. Ansprüche auf unerlaubte Handlung, Körperverletzung oder gar Tötung verjähren nach drei Jahren nach Beendigung der Safari. Eine Abtretung von Ansprüchen jeder Art der Reisenden, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an den Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist ausgeschlossen deren gerichtliche Geltungsmacht im eigenen Namen.

11. Pass-/Visa-/Gesundheitsvorschriften

Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-/Visa-/Zoll-/Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Wenn aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften Nachteile erwachsen, gehen sie zu Lasten des Reisenden, auch wenn behördliche Vorschriften nach der Buchung geändert wurden.

12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Safarivertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Safarireisevertrages zur Folge.

13. Veranstalter/Gerichtsstand

Terra Tours Kenya, Gerichtsstand für Klagen gegen Terra Tours ist der Sitz von Terra Tours Kenya. Für Klagen gegen den Reisenden ist der Gerichtsstand der Wohnsitz des Reisenden.

Wichtig:

Wir raten allen Safariteilnehmern dringend zu einer Reiserücktrittsversicherung.  Zusätzlich empfehlen wir nachdrücklich den Abschluss eines Sicherheitspaketes mit weltweit gültiger Reisekrankenversicherung inkl. Krankenrücktransport (Personenunfallschäden und medizinische Versorgung), das eine Reisegepäck-, Reisehaftpflicht- und Reiseunfallversicherung beinhaltet.

 

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